Bereits wenige Jahre nach Gründung der Richard-Schirrmann-Schule wurde dort die “Schulsozialarbeit” fest verankert. Arbeitgeber ist der Rhein-Sieg-Kreis und organisatorisch wurde die Stelle dem Kreisjugendamt zugeordnet.

In der „Fallarbeit“ erstreckt sich die Zuständigkeit für die Schüler*innen und ihre Familien aus den Gemeinden Neunkirchen-Seelscheid, Much und Ruppichteroth sowie Eitorf und Windeck. Für alle anderen Schüler*innen und ihre Familien gibt es das Angebot der Beratung und Vermittlung von Hilfen. Die Teilnahme an Gruppenaktivitäten ist immer unabhängig von örtlichen Zuständigkeiten!

Das Angebot der Jugendhilfe in der Schule beruht auf der Erfahrung, dass sich die Probleme der Kinder in den seltensten Fällen auf den schulischen Bereich beschränken, sondern auch in der Familie und im sozialen Umfeld auftreten.

Viele Eltern sind mutlos und manche haben nach Konsultationen verschiedenster Fachleute resigniert. In enger Zusammenarbeit mit Eltern, Fachleuten, Lehrer*innen sowie dem Kind bietet unsere Schulsozialarbeit gezielte Hilfen. Die gesetzliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe), das den Auftrag und die Aufgaben des Jugendamtes definiert.

Mädchenarbeit

Mit den doofen Jungs will ich nichts zu tun haben!

Ach du Schreck, die Weiber kommen. – Lasst uns bloß abhauen!

Wer kennt diese Kommentare nicht von Jungen und Mädchen, die den Reiz am anderen Geschlecht noch nicht entdeckt haben und für die es “total uncool” ist, sich mit diesem abzugeben?! Aber auch, wenn die gegenseitige Neugier erwacht, bleiben reine “Männer-“ oder “Frauengespräche” von großer Bedeutung.

Die Anzahl der Mädchen nimmt in unserer Schülerschaft leicht zu. Trotzdem beträgt sie prozentual nur etwa 10 % und bildet damit eine Minderheit. Die „Mädchenarbeit“ erhält dadurch einen besonderen Stellenwert und bietet sich auch als Aufgabe der Schulsozialarbeit an.

Miteinander spielen, basteln, kochen, „Frauenthemen“ besprechen, gemeinsam den jährlichen Mädchentag des Netzwerks E besuchen – und das alles räumlich und emotional ungestört von den Jungen – bedeutet „Wellness“ und geballte Frauenpower!

Weitere Arbeitsinhalte der Schulsozialarbeit

  • Einzel- und Gruppenarbeit mit Kindern während und außerhalb der Unterrichtszeiten
  • Eltern- und Familienarbeit
  • Erzieherische Beratung
  • Beratung und Unterstützung in Konflikt-, Krisen- und anhaltenden Problemsituationen
  • Angebote, Installation und fachliche Begleitung von ambulanten und stationären Hilfen zur Erziehung, z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppen, Pflegefamilien und Heimen
  • “Mütterfrühstück” (monatlicher Gesprächskreis mit Müttern)
  • Koordination und Vermittlung verschiedener fachlicher Hilfen (Kooperation mit Kinderärzten, Psychologen, Beratungsstellen, Freizeiteinrichtungen etc.)
  • sowie vielfache schulspezifische Aufgaben

Ein abschließendes Plädoyer

Fachlich beraten und unterstützt wird die Stelle der Schulsozialarbeit von Kolleg*innen im Jugendamt durch Fallberatungen sowie durch Informations- und Erfahrungsaustausch. Der professionellen Weiterentwicklung dienen Fachtage und Fortbildungen in und außerhalb des Jugendamtes sowie die Fachkräftekonferenz der Schulsozialarbeiter*innen im Landesjugendamt Köln.

Schulsozialarbeit und Sonderpädagogik ergänzen und bereichern sich im Lebensfeld Schule in dem gemeinsamen Ziel, Entwicklungsverzögerungen und Verhaltensauffälligkeiten des Kindes zu reduzieren und es im sozialen Umfeld zu stärken, so dass im schulischen Sinne die Notwendigkeit einer sonderpädagogischen Förderung aufgehoben und der Besuch der Regelschule oder eines anderen Förderortes ermöglicht werden kann.

Die Förderung und Stärkung der emotionalen und sozialen Fähigkeiten des Kindes sind im engen Zusammenwirken mit der Familie und der Schule der Auftrag der Schulsozialarbeit. Angebunden an das Jugendamt bietet die Schulsozialarbeit in der Richard-Schirrmann-Schule alle Leistungen der „Hilfe zur Erziehung“ und damit ein breites Spektrum an konkreten und alltagsnahen familienunterstützenden Hilfen.